Bild der Kirche Beverstedt

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Trauung

Was ist formal erforderlich?
Sie müssen vor der kirchlichen Zeremonie aufgrund der Trennung von Staat und Kirche standesamtlich getraut sein. Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen.


Was ist das Traugespräch?
Es sollte rechtzeitig vor der Trauung im Pfarramt oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Gerne dürfen Sie sich schon Gedanken über bestimmte Wünsche, Lieder oder einen Trauspruch machen. Als Trauspruch ist jedes geeignete Wort aus der Bibel willkommen. Vorschläge und hilfreiche Hinweise finden sich unter Trauspruch.de


Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie ist bei mindestens einem Partner erforderlich. Wenn ein Partner nicht der Kirche angehört, ist eine Trauung möglich. In der Liturgie wird dabei Rücksicht darauf genommen, dass nicht beide Mitglied einer christlichen Kirche sind. Für evtl. Beisteher, die durch die Trauung kein besonderes kirchliches Amt übernehmen, gibt es keine besonderen Voraussetzungen.


Müssen wir in Beverstedt wohnen?
Nein. Wenn auswärtige Brautpaare in unserer Kirche heiraten möchten, ist formal zunächst nur ein Entlassungsschreiben (Dimissoriale) der durch den Wohnort zuständigen Kirchengemeinde vorzulegen. Bei Brautpaaren, bei denen keiner der Partner aus der Kirchengemeinde Beverstedt stammt, bitten wir um eine Spende von 150,-€ für die Mehrarbeit von Küsterin und Kirchenmusikerin.
Viele weitere Fragen sind ebenfalls unter Trauspruch.de beantwortet