Bild der Kirche Beverstedt

Bild der Kirche Beverstedt

Tod und Beerdigung

Was für Formen von Trauerfeiern gibt es?
Eine Trauerfeier kann im öffentlichen Rahmen oder auch begrenzt auf den engen Familienkreis stattfinden. Sie ist meist mit der anschließenden Beisetzung des Sarges oder der Urne auf dem örtlichen Friedhof verbunden. Möglich ist aber auch eine Trauerfeier mit Sarg vor der Einäscherung und einer Beisetzung der Urne zu einem späteren Zeitpunkt. Nach Absprache ist auch eine kirchliche Beisetzung in einem Friedwald möglich. Für eine Seebestattung bieten wir Ihnen eine Trauerfeier im Andachtsraum des Bestatters oder in einer Friedhofskapelle an. Diese kann vor der Verbrennung am Sarg oder am Tag der Seebestattung an der Urne stattfinden. Die eigentliche Seebestattung wird durch den jeweiligen Kapitän vorgenommen und vom Pfarramt nicht begleitet.

Was ist formal erforderlich?
Der/die Verstorbene muss Mitglied der ev. Kirche gewesen sein. Beisetzungen von Verstorbenen, die einer anderen Konfession oder keiner Kirche angehört haben, sind nur in seelsorgerlich besonders begründeten Ausnahmefällen in Absprache mit dem Pfarramt möglich. Unabhängig von der Kirchenzugehörigkeit des/der Verstorbenen bleibt das Angebot der seelsorgerlichen Begleitung der Angehörigen durch das Pfarramt.

Muss der/die Verstorbene aus der Kirchengemeinde Beverstedt stammen?
Grundsätzlich ist für eine Trauerfeier das Pfarramt der Kirchengemeinde zuständig, in der der/die Verstorbene zuletzt gelebt hat. Ausnahme ist die Unterbringung in einem Pflegeheim: Hier bleibt die Kirchengemeinde zuständig, in der der/die Verstorbene zuvor gelebt hat (Es sei denn, eine während der Zeit im Pflegeheim gewachsene Beziehung zum dortigen Pfarramt legt die Gestaltung der Trauerfeier durch dieses Pfarramt nahe. Das wäre in gemeinsamer Absprache zu klären). In anderen Fällen ist eine Trauerfeier für Auswärtige durch das Beverstedter Pfarramt nur in Absprache möglich. Benötigt wird dann ein Entlassungsschreiben (Dimissoriale) der für den letzten Wohnort des/der Verstorbenen zuständigen Kirchengemeinde.

Was ist ein Trauergespräch?
Das Trauergespräch findet vor der Trauerfeier im Trauerhaus bzw. bei den Angehörigen statt. Es dient der seelsorgerlichen Begleitung, dem Gespräch über die/den Verstorbene/n sowie der konkreten Absprache über die Gestaltung der Trauerfeier. Gestaltungswünsche von Seiten der Angehörigen (Lieder, Texte…) können hier gerne eingebracht werden.